Ob Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge oder Krane – der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln setzt eine fundierte Ausbildung voraus. Unsere Bedienerschulungen vermitteln genau das: praxisnahes Fachwissen, rechtliche Sicherheit und Handlungskompetenz für den Arbeitsalltag. Sie dauern jeweils einen Tag und verbinden einen theoretischen mit einem praktischen Teil, in dem wir am Gerät üben. Die Schulung kann direkt bei Ihnen im Unternehmen oder in unseren Schulungsräumen stattfinden. Regelmäßige Auffrischungen gemäß vorgeschriebenem Intervall zur langfristigen Sicherstellung der Fachkunde bieten wir Ihnen ebenfalls an.

Niftylift Elektro-Gelenkteleskopbühne GTB 210DE HR21 4x4 Hybrid

Arbeitsbühnenschulung

Arbeitsbühnenschulungen zum Erwerb des Hebebühnenscheins (=„Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008“)

Staplerschulung

Flurförderzeug- bzw. Staplerschulungen zum Erwerb des Gabelstaplerscheins (=„Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nach DGUV Grundsatz 308-001“)

Kranschulungen

Kranschulungen zum Erwerb des Kranscheins (=„Ausbildung und Beauftragung der Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003“)

Arbeitsbühnenschulung

Bedienausweis für Hubarbeitsbühnen

Schulung nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben DGUV G 308-008 und DGUV R 100-500 mit folgenden Inhalten:

  • rechtliche Grundlagen ArbSchG, BetrSichV, StVO, FeV, RSA, DIN EN 280, DGUV V 1, DGUV R100-500, Kap.2.10, DGUV G 308-002, VSG 4.2, DGUV I 203-033
  • Technik: Sicherheitsanforderungen und -vorrichtungen, Arbeitsbühnenkategorien, Einsatzmöglichkeiten, Warnhinweise, Beschränkungen, Steuerfunktionen, tägl. Funktionskontrolle
  • Umgang/Bedienung: Aufstellung, Abstützung, Untergrund, Verfahren, Arbeiten, elektrische Spannung, PSA, Transport, Wind, Spezialarbeitseinsätze (z.B. Baumschnitt)
  • Arbeitsumfeld: Arbeiten auf Baustellen, Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr, Arbeiten an Produktionsanlagen, Analyse von Unfallszenarien, Präventionsmaßnahmen

Als Unternehmer tragen Sie eine besonders hohe Verantwortung beim Einsatz von Arbeitsbühnen und Arbeitsmitteln durch Ihre Mitarbeiter. Denn Unterweisungen bzw. Schulungen haben sich nach dem Stand der Technik zu richten. Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ weist hierzu sehr detaillierte und umfangreiche Vorgaben aus. Wenn Sie den Bedienausweis für Hubarbeitsbühnen bei uns erwerben, werden diese Anforderungen zu 100 % erfüllt und es ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter effizient und sicher arbeiten. (Vergleich Gesetz: Unterweisungspflicht (ArbSchG + BetrSichV) für Hubarbeitsbühnen nach DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10.)

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Staplerschulung

Bedienerschulung für Flurförderzeuge

Schulung nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68 für Industriestapler, Frontstapler, Schubmaststapler etc. in Theorie und Praxis.

Inhalte der Schulung

  • Unfallgeschehen und Vermeidung
  • rechtliche Vorgaben und Verantwortungsbereiche
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Handhabung und Umgang mit diversen Anbaugeräten
  • sicherer Gerätebetrieb
  • Einweisung am Gerät, auch betriebsbezogen
  • Fahrübungen mit Prüfung
  • Handhabung von verschiedenen Lasten
  • Sonderverwendung (betriebsspezifisch, in Absprache)
  • Theorie und Praxis

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Kranschulung

Bedienerschulung für Krane

Schulung nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68 für Industriestapler, Frontstapler, Schubmaststapler etc. in Theorie und Praxis.

Inhalte der Schulung

  • rechtliche Grundlagen ArbSchG, BetrSichV, StVO, FeV, RSA, DGUV V1, DGUV V 52, DGUV V 54, DGUV R 100-500 Kap. 2.8, DGUV G 309-003
  • Technik: Sicherheitsanforderungen und -vorrichtungen, Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastmoment, Einsatzmöglichkeiten, Warnhinweise, Beschränkungen, Steuerfunktionen, tägl. Funktionskontrolle
  • Umgang/Bedienung: Aufstellung, Abstützung, Untergrund, Anschlagen von Lasten, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, elektrische Spannung, Transport, Wind
  • Arbeitsumfeld: Arbeiten auf Baustellen, Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr, Arbeiten an Produktionsanlagen, Analyse von Unfallszenarien, Präventionsmaßnahmen

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Wie war das noch?

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Sind Kranschein, Staplerschein oder Hebebühnenschein gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Unternehmen sind verpflichtet, nur unterwiesene und beauftragte Personen mit dem Bedienen von Kranen, Flurförderzeugen oder Hubarbeitsbühnen einzusetzen. Eine Kranschulung, Staplerschulung oder Arbeitsbühnenschulung dient nicht nur der Qualifikation des Mitarbeiters, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Unternehmers im Schadensfall. Wichtig: Ohne nachweisbare Ausbildung und schriftliche Beauftragung drohen erhebliche Haftungsrisiken.

Reicht eine interne Unterweisung aus oder muss man zwingend eine externe Schulung buchen?

Eine reine interne Unterweisung genügt nicht, um den Staplerschein, Kranschein oder Hebebühnenschein zu erwerben. Eine externe Schulung durch einen qualifizierten Anbieter bietet Ihrem Unternehmen:

  • rechtssichere Dokumentation
  • neutrale Wissensvermittlung
  • aktuelle Kenntnisse nach DGUV-Vorgaben
  • objektive Prüfung der Teilnehmer
  • geringeres Haftungsrisiko für Vorgesetzte

Tipp: Wir führen unsere Bedienerschulungen gerne in Ihrem Unternehmen durch. So sparen Sie Zeit und Wege.

Wie lange ist ein Staplerschein oder Kranschein gültig?

Die Scheine selbst haben keine feste Ablaufzeit. Allerdings sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen und die Kenntnisse aufzufrischen. Empfehlenswert ist eine praktische Auffrischungsschulung in angemessenen Abständen – insbesondere nach längeren Fahrpausen oder bei  Gerätewechseln.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kranschulung und einer Staplerschulung?

Eine Staplerschulung bezieht sich auf Flurförderzeuge wie Frontstapler oder Schubmaststapler. Eine Kranschulung richtet sich an Bediener von Hallen-, Brücken- oder anderen Krananlagen. Beide Schulungen unterscheiden sich deutlich in Technik und Gefährdungsbeurteilung, Lastaufnahme und Anschlagmitteln, Einsatzumgebung sowie Verantwortungsbereichen. Deshalb ist für jede Geräteart eine separate Qualifikation erforderlich.